Bauleitplanung

Für die Errichtung der Power-to-Hydrogen-Anlage mit angebundener F&E-Plattform war am Standort Laufwasserkraftwerk Wyhlen eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (BP) durch die Gemeinde Grenzach-Wyhlen notwendig.

Wesentliche Schritte im Verfahrensablauf in Bezug auf FNP und BP:

- Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogener BP mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Gemeinderat Grenzach-Wyhlen (GR) am 31.01.2017

- Aufstellungsbeschluss für die punktuelle Änderung des FNP mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung durch den GR am 14.03.2017

- Frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf punktuelle Änderung des FNP bzw. vorhabenbezogener BP

- Beschluss zur förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung punktuelle Änderung FNP bzw. vorhabenbezogener BP durch den GR am 30.05.2017

- Öffentliche Auslegung der Unterlagen zu FNP bzw. BP 15.06.2017 – 15.07.2017

- Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen BP durch den GR am 24.10.2017

- Feststellungsbeschluss zur punktuellen Änderung des FNP durch den GR am 24.10.2017

- Genehmigung der punktuellen Änderung des FNP durch Landratsamt Lörrach

Download

- vorhabenbezogener Bebauungsplan und dazugehöriges Umweltgutachten

- Änderung Flächennutzungsplan und dazugehöriges Umweltgutachten

 

BImSchG-Genehmigungsverfahren

Die Errichtung und der Betrieb der Power-to-Hydrogen-Anlage mit angebundener F&E-Plattform ist genehmigungspflichtig nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die zuständige Behörde für den Standort Grenzach-Wyhlen ist das Regierungspräsidium (RP) Freiburg.

Wesentliche Schritte im Verfahrensablauf BImSchG-Genehmigung:

- Erstmalige Einreichung der Unterlagen bei RP Freiburg im Oktober 2016

- Vollständigkeitserklärung durch RP Freiburg am 06.04.2017

- Öffentliche Auslage der Antragsunterlagen 04.05.2017 – 06.06.2017

- Erörterungstermin am 27.07.2017 in Freiburg

- Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch das RP Freiburg am 10.11.2017

- Zustellung des Genehmigungsbescheides (Baugenehmigung)